Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Veranstaltungen der GeProS – German Project Solutions – Ralf Friedrich
Stand: August 2021
1. Gegenstand des Vertrages
2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags
3. Absagen / Stornierungen
4. Teilnahmevoraussetzungen
5. Veranstaltungsgebühren
6. Veranstaltungsdurchführung
7. Veranstaltungsunterlagen
8. Unterkunft/Hotels
9. Haftung
10. Datenschutz/Vertraulichkeit
11. Gerichtsstand
1. Gegenstand des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GeProS regeln die Erbringung von kostenpflichtigen Veranstaltungsleistungen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung aufgeführt, bzw. sind Gegenstand des vom Kunden bestätigten Angebots.
2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags
Anmeldungen zu einer kostenpflichtigen Veranstaltung von GeProS können über den Online-Shop, per Post, Fax oder E-Mail mit einem bei GeProS erhältlichen Formblatt oder formlos mit Nennung der Veranstaltung, Termin und Preis bzw. Angebotsnummer und Datum erfolgen. Bei telefonischen Voranmeldungen muss eine schriftliche Anmeldung nachgereicht werden. Eine schriftliche Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung erhält der Teilnehmer / Auftraggeber nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung.
Ein Vertrag kommt mit Eingang der verbindlichen Anmeldung bei GeProS zustande.
3. Absagen / Stornierungen
Stornierungen, seitens des Teilnehmers müssen schriftlich erfolgen. Bei Eingang der Stornierung bei GeProS, bis zu 14 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung, werden 50% der Veranstaltungsgebühren in Rechnung gestellt.
Bei späterem Rücktritt sind 100% der Veranstaltungsgebühren fällig.
Die Anmeldung ist auf andere Teilnehmerübertragbar.
GeProS behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. GeProS bemüht sich in diesem Fall, Alternativveranstaltungen anzubieten.
Bei Absagen oder Ausfall der Veranstaltung können gegenüber GeProS keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei kurzfristigem Ausfall von zugesagte Trainern, bspw. Unfall oder Krankheit, bemüht sich GeProS einen adäquaten Ersatztrainer zu finden und zu verpflichten. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen, behält sich GeProS zu jedem Zeitpunkt vor, den Veranstaltungs-Termin zu verschieben. Ansprüche aufgrund der Verschiebung können gegenüber GeProS nicht geltend gemacht werden.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Die für den Veranstaltungsbesuchnotwendigen Voraussetzungen sind gegebenenfalls aus der Veranstaltungsbeschreibung oder dem Angebot ersichtlich. GeProS behält sich vor, einen Teilnehmer zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen bzw. aus einer begonnenen Veranstaltung wieder auszuladen, wenn er offensichtlich die Voraussetzungen nicht erfüllt. Ein Anspruch auf völlige oder teilweise Erstattung der Veranstaltungsgebühren entsteht in diesem Falle nicht.
Hamburg5. Veranstaltungsgebühren
Es gelten die Konditionen, der zum Zeitpunkt der Auftrags- / Teilnahmebestätigung gültigen Preisliste. Ein Nicht-Erscheinen bzw. eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Veranstaltungs-Gebühren.
Die Veranstaltungsgebühr schließt evtl. Unterlagen ein. Nicht eingeschlossen sind insbesondere Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers. Reise- und Aufenthaltskosten des oder der Dozenten sind in der Veranstaltungsgebühr eingeschlossen.
Die Veranstaltungsgebühr wird bei bis zu fünftägigen Veranstaltungen nach Abschluss, bei längeren Veranstaltungen 5Tage nach Beginn zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzugzahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist GeProS berechtigt, Verzugszinsen geltend zumachen.
Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
Der Teilnehmer kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Veranstaltungsdurchführung
Der Veranstaltungsort ist in der jeweils aktuellen Veranstaltungsbeschreibung oder in einem Terminplan von GeProS angegeben. Verlegungen des Veranstaltungsortes sind vorbehalten. Die Veranstaltungen beginnen in der Regel um 9:00 Uhr bzw. 10.00 Uhr bei mehrtätigen Veranstaltungen am ersten Tag und umfassen in der Regel 8Veranstaltungsstunden à 45 Minuten pro Tag. Bei Hotel- und Kundenindividuellen Veranstaltungen werden die Zeiten themenorientiert festgelegt. Im Zweifel gelten die Angaben in der Anmeldebestätigung.
7. Veranstaltungsunterlagen
Veranstaltungsunterlagen gehen in das Eigentum des Teilnehmers über. Sie dürfen, ohne schriftliche Zustimmung von GeProS, weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle sonstigen Unterlagen dürfen aus dem Veranstaltungs-lokal nicht entfernt werden.
Alle Rechte bleiben GeProS vorbehalten.
Die Nutzung von Warenzeichen, Handelsnamen oder sonstiger Bezeichnungen in der Werbung oder in sonstigen Veröffentlichungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechtsinhabers.
8. Unterkunft/Hotels
Für die Unterkunft und Verpflegung während einer Veranstaltung, hat der Teilnehmer Sorge zu tragen. Erfolgt bei Veranstaltungen (z. B. Hotelveranstaltungen) eine Buchung des Hotels bzw. der Unterkunft durch GeProS, dann geschieht dies im Auftrag des Teilnehmers bzw. Auftraggebers. Die von GeProS eventuell ausgehandelten speziellen Konditionen werden auf den Teilnehmer übertragen.
9. Haftung
GeProS haftet dem Teilnehmer / Auftraggeber gegenüber nur für Schäden, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, gleich aus welchem rechtlichen Grund. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen von GeProS tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. GeProS haftet weder für mittelbare Schäden (z. B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn) noch für Verlust von Daten und/oder Programmen. Die Haftung ist bis zu einem Betrag von 50.000 € begrenzt. Ansprüche gegen GeProS verjähren innerhalb von 12Monaten. Für, vom Teilnehmer während einer Veranstaltung eingebrachte Sachen, wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die von anderen Teilnehmern verursacht wurden, gleich welcher Natur, haftet GeProS nicht.
10. Datenschutz/Vertraulichkeit
GeProS verpflichtet sich, Informationen – gleich welcher Art – über Teilnehmer gemäß den Regelungen des Datenschutzes vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit es für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer Veranstaltung von GeProS ist Hamburg.